Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV)

Schreiben zur UStBBV
Da die Positionen Kabel aus Kupfer (Cu) Pos. 7413 00 00 und Kabel aus Aluminium (Al) Pos. 7614 vom Anwendungsbereich des § 2 Z 4 UStBBKV ausgenommen sind, ist die UStBBKV grundsätzlich nicht auf die Lieferung von Kupfer- und Aluminiumkabeln anzuwenden.

Daher sind aktuell alle von SKW im Produktportfolio befindlichen Kabel, Leitungen und Seile nicht von der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung betroffen.

Nicht ausgenommen sind die Positionen Draht aus Kupfer Pos. 7408 und Draht aus Aluminium Pos. 7605, welche demnach vom Anwendungsbereich des UStBBKV umfasst sind.